gesund werden und
gesund bleiben
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Unterstützungsangebot von Unternehmen für alle MitarbeiterInnen, die innerhalb eines Jahre mehr als sechs Wochen krank waren.
Ziele des BEM sind:
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein BEM anzubieten, die die Voraussetzungen dazu erfüllen.
Im BEM geht es also darum, die veränderte Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und die Anforderungen des Arbeitsplatzes gut wieder in Einklang zu bringen. Möglichkeiten dazu sind zum Beispiel Rehalbilitations- oder Qualifizierungsmaßnahmen und/oder die Anpassung des Arbeitsplatzes oder die Umsetzung auf einen geeigneten anderen Arbeitsplatz.
Ein gut gestaltetes BEM ist ein Gewinn für MitarbeiterInnen und Unternehmen.
BEM ist besonders erfolgreich, wenn …
… alle MitarbeiterInnen das BEM kennen und davon überzeugt sind, dass es für sie hilfreich ist
… die MitarbeiterInnen Vertrauen zu den BEM-Beraterinnen und -Beratern und in den BEM-Prozess haben und bereit sind, sich dem Thema zu öffnen und aktiv mitzuarbeiten
… die BEM-Gespräche wertschätzend, gut strukturiert und lösungsorientiert geführt werden
… die Themen „Gesundheit“ und „Mitarbeiterbindung“ im Unternehmen einen hohen Wert haben.
Hinter jedem erfolgreichen BEM steht eine durchdachte Organisation. So ist es wichtig, dass alle wichtigen Beteiligten im Unternehmen einbezogen werden, dass die MitarbeiterInnen Vertrauen in den BEM-Prozess haben und dass die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Mit meiner strukturierten Beratung setze ich Ihre BEM-Organisation – passend zu Größe und Struktur Ihres Unternehmens – Schritt für Schritt auf.
Gerade kleinere Unternehmen haben meistens wenig BEM-Fälle. Für sie kann es allein schon aus Kostengründen sehr sinnvoll sein, von Fall zu Fall eine externe BEM-Beraterin oder einen externen BEM-Berater zu beauftragen.
Möglicherweise möchten MitarbeiterInnen ihre sensiblen Informationen zunächst eher mit einer externen Person teilen.
Als externe BEM-Beraterin stimme ich die Leitplanken der Beratung mit Ihnen ab. In den einzelnen Beratungen bin ich so lange zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet bis mich die oder der BEM Berechtigte gegenüber einzelnen Personen davon entbindet.